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Rechtsgrundlagen

Die Schwangerenberatungsstellen von DONUM VITAE in Bayern e. V. bieten psychosoziale Beratung und Begleitung vor, während und nach einer Schwangerschaft an, insbesondere auch im Zusammenhang mit vorgeburtlichen Untersuchungen.

Werdende Eltern haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale Beratung zu allen Schwangerschaftsfragen. Die Grundlage dafür ist seit 1995 das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz  (SFHÄndG, § 2, Abs. 2, Nr. 3, 5 und 7) und ergänzend dazu seit 1996 das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG.)

Darin wird auch der Anspruch auf Beratung und Information bei allen psychosozialen Konflikten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft stehen, festgehalten sowie die Unterstützung von Familien vor und nach Geburt eines Kindes gesetzlich an die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen gebunden. Auch nach einem Schwangerschaftsabbruch haben die Eltern Anspruch auf Beratung und Begleitung.

In Bayern wurden 1996 durch das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG.)die Schwangerschaftskonfliktberatung und die allgemeine Schwangerenberatung untrennbar miteinander verknüpft.

Die Beratung schwangerer Frauen in einer Not- oder Konfliktlage ist verpflichtend in den §§ 218 - 219 StGB geregelt. Link zum Gesetz §§ 218, 219

Am 1. Januar 2010 wird das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft treten.

Link auf Gesetztext, Zusammenfassung